Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten

Die Strafprozessordnung hat die Verteidigungsmöglichkeiten erweitert, indem sie vorsieht, dass der Verteidiger die Ermittlungsakten bereits bei der Beschuldigung einsehen und ab diesem Zeitpunkt an fortlaufend anfordern kann...

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Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten

Die Strafprozessordnung hat die Verteidigungsmöglichkeiten erweitert, indem sie vorsieht, dass der Verteidiger die Ermittlungsakten bereits bei der Beschuldigung einsehen und ab diesem Zeitpunkt an fortlaufend anfordern kann. Dies bedeutet zugleich, dass die Verteidigung den Verlauf der Ermittlungen durch Stellungnahmen und Anträge aktiv beeinflussen kann. Die „alte, bewährte“ Verteidigungsstrategie, während der Ermittlungen zu schweigen und abzuwarten, was die Ermittlungsbehörde herausfindet, ist heute nicht mehr zweckmäßig. Denn bei Wirtschaftsstraftaten gelingt es den Ermittlungsbehörden nahezu in jedem Fall, genügend Beweise „zusammenzutragen“, um eine Anklage zu erheben. Bei diesen Straftaten ist es leider zu spät, erst in der Hauptverhandlung mit der Beweisführung zu beginnen, da bereits im Ermittlungsverfahren so viele relevante Daten und Informationen wie möglich eingebracht werden müssen.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist, dass die Verteidigung für die vorbereitende Tagsatzung über eine vollständige Strategie verfügen muss, um ihren eigenen Sachverhalt aufbauen und später beweisen zu können. So wie die Staatsanwaltschaft mit der Einreichung der Anklageschrift ihr Anklagekonzept vorlegt, muss die Verteidigung darauf vorbereitet sein, ihre Position dem Gericht zu vermitteln und durchzusetzen.

Das Aktenmaterial in Wirtschaftsstrafverfahren ist in der Regel sehr umfangreich, da es in der Regel Rechnungen, Verträge und weitere Daten zu wirtschaftlichen Vorgängen enthält, dessen Aufarbeitung und Bewertung eine große Anzahl an Arbeitsstunden von unseren Experten erfordert. In solchen Fällen führen wir Transaktionsanalysen durch, die einer vollständigen, detaillierten Wirtschaftsprüfung gleichkommen, da über eine solche Aufarbeitung die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht verfügt. Nur eine gründliche, alle Aspekte umfassende juristische Arbeit kann im Rahmen einer erfolgreichen Verteidigung zum gewünschten Ergebnis führen.