Strafrecht im Zusammenhang mit Unternehmen

Bei Kundendelikten ist das Ergreifen auf frischer Tat der Schlüsselfaktor. Die Zahl der wegen Ladendiebstahls eingeleiteten Strafverfahren verdoppelt sich von Jahr zu Jahr, wodurch Unternehmen enorme Schäden entstehen...

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Strafrecht im Zusammenhang mit Unternehmen

Bei Kundendelikten ist das Ergreifen auf frischer Tat der Schlüsselfaktor. Die Zahl der wegen Ladendiebstahls eingeleiteten Strafverfahren verdoppelt sich von Jahr zu Jahr, wodurch Unternehmen enorme Schäden entstehen. Laut internationalen Statistiken beläuft sich der durch Diebstahl im Einzelhandel verursachte Schaden auf 0,6 – 1,5 % des Nettoumsatzes, abhängig davon, ob es sich um Lebensmittel, Kleidung, Elektronik oder Kosmetika handelt. Auf Ebene nationaler Handelsketten kann die steigende Zahl von Massendelikten kaum noch kontrolliert werden. Für diese Fälle haben wir eine effiziente, umschlagsbasierte Lösung entwickelt, mit der Sie ausschließlich profitieren können.

Mitarbeiterdelikte entwickeln sich in der Regel zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wobei vieles vom Umfang des verursachten Schadens abhängt. In solchen Fällen ist es für den Arbeitgeber von elementarem Interesse, den Schaden ersetzt zu bekommen. Ein strafrechtliches Vorgehen ist unvermeidlich und muss fachgerecht durchgeführt werden, um zu verhindern, dass das Unternehmen selbst zum Subjekt eines Strafverfahrens wird.

Lieferanten streben nach Gewinnmaximierung, wobei es leider auch vorkommen kann, dass sie ihre Auftraggeber täuschen und die zivilrechtlichen Grenzen der mangelhaften Leistung überschreiten. In solchen Fällen kommt das Unternehmensstrafrecht zum Tragen, bei dem ebenfalls die zentrale Frage die Schadenswiedergutmachung ist.

Eine strafprozessuale Zwangsmaßnahme gegen das Unternehmen ist vielleicht das kritischste und schockierendste Ereignis. Es gibt kaum eine unangenehmere Situation, als wenn plötzlich ein Team von Finanzermittlern die Geschäftsräume durchsucht, den Geschäftsführer kontrolliert, Bankkonten sperrt, Computer beschlagnahmt oder die Geschäftsführung in Festnimmt. In einem solchen Moment steht alles still, das Unternehmen schaltet in den Krisenmodus und es stellen sich unzählige Fragen. Wichtig zu wissen ist, dass Aussagen, Erklärungen oder Handlungen, die in dieser Phase getroffen werden, möglicherweise irreversible Folgen haben können. Auch in diesen Situationen stehen wir an Ihrer Seite und unsere erfahrenen Kollegen ergreifen unverzüglich an jedem Ort in Ungarn die erforderlichen Maßnahmen.